Haushalt
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Veröffentlicht am 15. Dezember 2025

Viele Senioren möchten so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben. Wenn alltägliche Aufgaben jedoch zunehmend schwerfallen, kann eine Haushaltshilfe eine spürbare Entlastung schaffen und die Lebensqualität deutlich verbessern.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Aufgaben typischerweise übernommen werden, welche Faktoren den Preis beeinflussen und welche Möglichkeiten es gibt, die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Eine Haushaltshilfe für Senioren sorgt dafür, dass das Zuhause gepflegt bleibt und der Alltag erleichtert wird. Sie übernimmt je nach Bedarf regelmäßige Reinigungsarbeiten wie das Waschen der Wäsche, Staubsaugen oder die Reinigung von Küche und Bad. Auch Einkäufe und Besorgungen wie Lebensmittel oder Drogerieartikel werden nach Bedarf erledigt. Zusätzlich ist eine Unterstützung für die Organisation und Struktur im Alltag möglich, etwa bei der Koordination von Terminen oder anderen praktischen Aufgaben. Diese Hilfe erhöht den Komfort eines Zuhauses zum Wohlfühlen und stärkt Sicherheit sowie Selbstständigkeit im Alter.
Wichtig: Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegefachkraft und übernimmt keine medizinische Versorgung. Wenn Sie konkrete Fragen zu unserem Leistungsangebot haben, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.
Die Kosten einer Haushaltshilfe hängen vom Umfang und der Art der Unterstützung ab. Für eine realistische Einschätzung empfiehlt es sich, den gewünschten Aufgabenrahmen bei einem persönlichen Termin klar zu definieren, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.
Ab Pflegegrad 1 können Sie die Betreuungs- und Entlastungsleistung in Höhe von bis zu 131,- Euro monatlich für eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Wir als Anbieter verfügen über die landesrechtliche Zulassung, mit allen Pflegekassen abzurechnen. Unsere Kundinnen und Kunden müssen sich um nichts kümmern, da wir die komplette Abrechnung und die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse übernehmen.
Gesetzlich Versicherte ohne Pflegegrad haben nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, etwa nach einer Operation oder aufgrund einer Erkrankung für bis zu vier Wochen einen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt weiterführen kann. Außerdem ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Tag zu leisten.
Gern beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und zeigen Ihnen, wie Sie die Ihnen zustehenden Leistungen optimal einsetzen können.